Gemäß § 27 der Salzburger Taxi-, Mietwagen- und Gästewagen-Betriebsordnung (kurz: LBO) besteht für das Taxigewerbe (von genau geregelten Ausnahmen abgesehen) grundsätzlich Beförderungspflicht, und zwar sowohl innerhalb des Gebietes der Standortgemeinde als auch innerhalb des Tarifgebietes.
Seit der Veröffentlichung einer Qualitätsuntersuchung in verschiedenen Europäischen Städten, ist das Thema „Qualitätsverbesserung im Taxigewerbe" zur vordringlichen Angelegenheit erklärt.
In der Stadt Salzburg sind bereits einige gefährliche Kreuzungen durch Kreisverkehre ersetzt und somit ‚entschärft‘ worden. Dass solch ein Verkehrsknotenpunkt nicht nur Vorteile hat, durchleuchtet der nachfolgende Artikel.